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Ihr ambulanter Pflegedienst für die Wedemark

Herzlich Willkommen bei der Sozialstation Wedemark. Wir sind für Sie mit unserer professionellen Pflege da und helfen Ihnen gerne. Sie haben Fragen, kein Problem - rufen Sie uns an! 

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Seit über 20 Jahren stehen wir in der Wedemark, pflegenden Personen mit Herz und Fachkompetenz zur Seite.

Unser Team besteht aus erfahrenen und geschulten Pflegekräften, die einfühlsam und zuverlässig arbeiten, um Ihnen die bestmögliche Versorgung zu bieten. Wir konzipieren Pflegepläne, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ob regelmäßige Betreuung oder kurzfristige Unterstützung – wir sind flexibel und richten uns nach Ihrem individuellen Alltag, denn wir wissen, dass jeder Mensch und jede Situation einzigartig ist. 

Unsere Pflegeleistungen

Sicherheit auf Knopfdruck

Mit dem Johanniter-Hausnotruf  besteht eine 24-Stunden Sicherheit und das an 365 Tagen im Jahr. Der Hausnotruf ist einfach zu bedienen. Das besondere, der Hausnotruf ist auch deutschlandweit außerhalb der eigenen Wände aktiv.

Fragen zum ambulanten Pflegedienst

  • 1) Wo kann ich mich über Unterstützungsangebote informieren?
  • Sie können sich bei dem Pflegestützpunkt Ihrer Gemeinde, bei Ihrer Pflege-/ Krankenkasse oder einem ortsansässigen Pflegedienst über verschiedene Unterstützungsangebote beraten lassen.

  • 2) Woran merke ich, dass ich einen Pflegegrad beantragen sollte?
  • Ein Pflegegrad kann sinnvoll sein, wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung dauerhaft Hilfe im Alltag benötigen. Entscheidend ist nicht Ihr Alter oder eine bestimmte Erkrankung, sondern wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können.

    Mögliche Anzeichen sind:

    • Sie benötigen regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Ernährung.
    • Das Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen fällt Ihnen schwer.
    • Sie können Ihren Haushalt nicht mehr allein bewältigen.
    • Sie benötigen Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten oder der Organisation Ihres Alltags.
    • Sie sind aufgrund einer Demenz oder einer anderen Erkrankung in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt.
    • Angehörige unterstützen Sie regelmäßig im Alltag.
  • 3) Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
  • Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Den Antrag können Sie sich im Internet ausdrucken, oder Ihn sich telefonisch zuschicken lassen. Nach der Antragsstellung vereinbart der Medizinische Dienst einen Begutachtungstermin mit Ihnen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.


  • 4) Wer ist der Medizinische Dienst?
  • Der Medizinische Dienst ist ein unabhängiger Gutachterdienst, der im Auftrag der Pflegekassen beurteilt, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad angemessen ist.


  • 5) Hilfe – ich habe einen Pflegegrad. Was passiert jetzt und was kann ich in Anspruch nehmen?
  • Nun stehen Ihnen verschiedene Unterstützungs- und Leistungsangebote zur Verfügung.

    Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131€ pro Monat zur Verfügung. Dabei können Sie zwischen Haushalts-/ Alltagshilfe, sowie der Unterstützung bei der Grundpflege wählen. Dieser Betrag spart sich auch, wenn Sie ihn nicht in Anspruch nehmen, innerhalb der Gesetzlichen Fristen auf.

    Ab Pflegegrad 2 benötigen Sie alle 6 Monate ein Beratungsgespräch durch einen       anerkannten Pflegedienst. Ebenfalls könne Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen: 

    • Pflegegeld (wenn Sie durch Angehörige gepflegt werden)
    • Pflegesachleistungen (durch die Pflege eines Pflegedienstes)
    • Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (Sowohl Stationär als auch ambulant)
    • Entlastungsbetrag (haushaltsnahe Dienstleistungsunternehmen, sowie Pflegedienste)
    • Tages-/Nachtpflege
    • Pflegehilfsmittel (Inkontinenzmaterial Versorgung)
    • Technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator…)
    • Hausnotruf
    • Wohnraumanpassung                                                                                      
    • Pflegeberatung und Beratungseinsätze
    • Pflegekurse für Angehörige (Schulungen, damit Angehörige fachgerecht Pflegen können)


  • 6) Muss ich einen Pflegegrad haben, um Ihre Leistungen in Anspruch nehmen zu können?
  • Nein!

    Medizinische Leistungen wie Behandlungspflege können auch ohne Pflegegrad erbracht werden, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit Körperpflege auch als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.


  • 7) Was bedeutet Behandlungspflege und was wird dafür benötigt?
  • Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von einem Arzt verordnet werden. Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Kompressionsverbände, Injektionen oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

    Voraussetzung: Eine gültige ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege sowie die Genehmigung der Krankenkasse (sofern erforderlich).


  • 8) Wie läuft ein Erstgespräch ab?
  • Wir besprechen Ihre persönliche Situation, Ihren Unterstützungsbedarf und Ihre Wünsche. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen individuellen Pflegeplan.


  • 9) Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
  • Ja. Wenn Sie einen Teil der Pflege selbst oder durch Angehörige übernehmen und zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, können Sie die sogenannte Kombinationsleistung nutzen. Dabei erhalten Sie anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen.


  • 10) Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
  • Pflegegeld wird an die Pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die Pflege privat erfolgt. Pflegesachleistungen werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst über die Krankenkasse abgerechnet.


  • 11) Kommen immer dieselben Pflegekräfte?
  • Wir versuchen, Ihnen möglichst feste Bezugspflegekräfte zuzuteilen. So entsteht Vertrauen und die Pflege kann individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Bitte bedenken Sie, dass es trotzdem passieren kann, dass Ihnen aufgrund von Urlaub-/ Krankheit andere Pflegekräfte zugeteilt werden können.


  • 12) Muss ich einen Eigenanteil bezahlen?
  • Ob Kosten für Sie entstehen, hängt von der Art der Leistung und Ihrem Leistungsanspruch ab. Viele pflegerische und medizinische Leistungen werden vollständig von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Sollten Eigenkosten entstehen, informieren wir Sie selbstverständlich vor Beginn der Versorgung, durch ein individuell angepasstes Angebot.


  • 13) Was sind Beratungsbesuche nach §37,3 SGB XI?
  • Wer Pflegegeld erhält, muss alle 6 Monate ein Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. Dabei erhalten Sie Tipps zur Pflege und die Pflegekasse erhält den erforderlichen Nachweis.


  • 14) Was passiert, wenn meine Pflegeperson im Urlaub oder Krank ist?
  • In diesem Fall kann die Verhinderungspflege genutzt werden. Dadurch kann die Versorgung vorrübergehend durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Dies kann allerdings auch in einem stationären Pflegeheim sein.


Wohnpark und Tagespflege "Alte Festwiese" in Elze

​Gemeinsam nicht einsam - ein Zuhause mit Herz, in dem Senioren selbstbestimmt leben, gut versorgt sind und Gemeinschaft erleben können.


Wir sind für Sie da!

Sozialstation Wedemark gGmbH

Wedemarkstraße 55

05130 / 6999 - info@sozialstation-wedemark.de

Beratungszeiten:

Montag bis Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 14:00 Uhr